Einsatzinfos
Datum: 14. August 2019 um 9:58 Uhr
Alarmierungsart: DME
Dauer: 55 Minuten
Einsatzort: Wendlinghausen, Im Busch
Einheiten und Fahrzeuge:
- Wendlinghausen: 3-TLF4000-1
- Zentrum: 4-HLF20-1
Weitere Kräfte: Polizei
Einsatzbericht:
Die Feuerwehr Dörentrup wurde zu einem gemeldeten Kleinbrand im Freien in den Ortsteil Wendlinghausen alarmiert.
Beim Eintreffen der Feuerwehr konnte festgestellt werden, dass ein Anwohner auf einem abgeernteten Feld trockenes Geäst verbrannte.
Da keine Gefahr von dem Feuer ausging, wurde das Feuer durch den Verursacher selbst gelöscht.
Die Feuerwehr musste nicht tätig werden.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal an die Bekanntmachung vom Ordnungsamt der Gemeinde Dörentrup erinnern:
Abbrennen von Gartenabfällen
Das Ordnungsamt der Gemeinde Dörentrup möchte auch in diesem Jahr wieder darauf hinweisen, dass ein Verbrennen von Gartenabfällen nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes grundsätzlich nicht gestattet ist.
Pflanzliche Abfälle dürfen im Ausnahmefall und nach vorheriger Genehmigung durch die Ordnungsbehörde verbrannt werden, wenn eine Kompostierung auf dem Grundstück und eine Nutzung der von den Entsorgungsträgern angebotenen Entsorgungssystemen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Im Kreis Lippe besteht aber ein flächendeckendes Entsorgungssystem für pflanzliche Abfälle über die anschlusspflichtige Biotonne oder die Wertstoffhöfe und Kompostwerke. Somit ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich unzulässig. Sollte trotzdem eine Ausnahmegenehmigung notwendig sein, wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Wenke, Zi. 113, Tel. 0 52 65 / 739 – 1113.
Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder gar andere Abfälle (z.B. Bauholz, Kartonagen, Reifen, Plastik usw.) verbrennt, handelt ordnungswidrig und kann von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt werden.